Seitenbereiche

Zinsengutschrift vom Finanzamt

Inhalt

Zinsengutschrift vom Finanzamt

/news_klienten/

Steuerpflichtige können ab 1.1.2012 eine Zinsengutschrift vom Finanzamt erhalten. Diese Zinsen tragen den Namen Berufungszinsen.

Entstehen von Berufungszinsen

Ein Anspruch auf Berufungszinsen kann entstehen, wenn gegen einen Abgabenbescheid Berufung eingebracht wird. Der Steuerpflichtige muss die im Bescheid festgesetzt Abgabennachforderung vorweg bezahlen. Weiters muss ein Antrag, auf Berufungszinsen gestellt werden. Im Falle eines (für den Steuerpflichtigen) erfolgreichen Ausgangs der Berufung, erhält er neben der Abgabengutschrift auch die Berufungszinsen.

Höhe der Zinsen

Die Zinsen betragen pro Jahr 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (seit 14.11.2011: 2,38 % - Basiszinssatz auf 0,38 % gesenkt). Für Abgaben die vor dem 1.1.2012 entrichtet wurden, beginnt die Verzinsung ab 1.1.2012 zu laufen. Der herabgesetzte Betrag dient als Berechnungsbasis für die Zinsen.

Keine Auszahlung der Berufungszinsen

Nicht ausbezahlt wird eine Zinsen Gutschrift unter Euro 50. Weiters gelten die Regelungen zu den Berufungszinsen nicht für Landes- und Gemeindeabgaben.

Aussetzungszinsen

Ein Steuerpflichtiger, der gegen einen Abgabebescheid Berufung einlegt kann die Zahlung des strittigen Betrages aussetzen lassen. Ist seine Berufung erfolglos, so hat er neben den Abgaben auch Aussetzungszinsen zu zahlen. Umgekehrt jedoch, wenn der Steuerpflichtige die Abgabe bezahlt und die Berufung erfolgreich war erhielt er bisher keine Zinsengutschrift. Dieses ungleiche Verhältnis wird durch die neuen Berufungszinsen nun behoben. Die Aussetzungszinsen bleiben bestehen und betragen auch weiterhin 2 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Stand: 09. Jänner 2012

Bild: Ideenkoch - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.