Seitenbereiche

Vertrag per Mail ändert nichts an der Gebührenpflicht

Inhalt

Vertrag per Mail ändert nichts an der Gebührenpflicht

/news_klienten/

Gebührenpflichtig im Sinne des Gebührengesetzes sind Rechtsgeschäfte, wenn eine Urkunde errichtet wird, die im Gebührengesetz ausdrücklich erwähnt und von den Vertragsparteien unterzeichnet wird. Solche Urkunden stellen Mietverträge dar und sind daher rechtsgeschäftsgebührenpflichtig.

Die Gebühr muss der Vermieter selbst berechnen und an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer und Glücksspiel abführen. Sie beträgt 1 % des 3-fachen Jahresbruttomietzinses. Bei befristeten Mietverträgen ist die Gebühr abhängig von der jeweiligen Laufzeit des Vertrags. Dient eine Wohnung oder ein Haus ausschließlich Wohnzwecken und wird ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen, beträgt die Gebühr 1 % der Vertragsdauer, höchstens aber 1 % des 3-fachen Jahreswerts.

Ein Rechtsanwalt wollte diese Gebühr umgehen. Er hat den Mietvertrag zwar schriftlich abgeschlossen, aber per E-Mail mit einer elektronischen Signatur versandt und nicht ausgedruckt. Der Rechtsanwalt war der Meinung, dass damit keine Urkunde im Sinne des Gebührengesetzes entstanden sei. Der Unabhängige Finanzsenat Linz gab dieser Meinung Recht und entschied zugunsten des Rechtsanwaltes. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des UFS jedoch aufgehoben.

Der VwGH stellte fest, dass das Beisetzen einer sicheren elektronischen Signatur einer händischen Unterschrift gleichgesetzt ist. Das Ausdrucken der Urkunde stellt keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld dar. Papier in diesem Sinne kann jeder Stoff sein, der eine Schrift tragen kann. Ein Bildschirm kann eine E-Mail lesbar machen und ist daher als solch ein Stoff oder Papier anzusehen.

Stand: 07. April 2011

Bild: Paul Moore - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater im Weinviertel mit Standorten in Korneuburg, Laa an der Thaya ,Wolkersdorf und Wien Floridsdorf. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.